Die Schulkonferenz ist an hessischen Schulen das höchste Beschlussorgan. Ihm gehören die Schulleiterin oder der Schulleiter und je nach Schulgröße eine Reihe von Lehrkräften und eine gleiche Anzahl von Elternvertretern an. Die Entscheidungsbefugnisse der Schulkonferenz sind in §123 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Darunter fallen u. a. der Haushalt, das Schulprogramm, Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote, Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten.
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