Buchstabe E

Eigentum: Eigentum der Schülerinnen und Schüler sind Arbeiten, die während des Unterrichts oder als Hausaufgabe angefertigt oder hergestellt wurden. Diese Arbeiten werden in der Regel am Ende des Schuljahres den Kindern ausgehändigt. Zum Eigentum zählen nicht Arbeiten, die für staatliche Prüfungen oder für die Schule (z. Bsp. Fensterschmuck, Wandschmuck, Anschauungsmaterial) angefertigt wurden.

 

Elternabend: Auf den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Elternabenden, werden Sie von dem /der Klassenlehrer/in über Unterrichtsinhalte und klasseninterne Angelegenheiten unterrichtet. Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen Elternabend zu besuchen, ist es wichtig, dass Sie sich zeitnah über die besprochenen Inhalte informieren.

 

Eltern – Info: Ihr Kind bekommt wichtige Informationen über aktuelle Termine und Angelegenheiten über die Postmappe mit. Bitte schauen Sie regelmäßig in diese Mappe und geben Sie angeforderte Rückläufe zeitnah zurück.

 

Elternmitarbeit: Die Mitarbeit von Eltern und Experten ist bei schulischen Veranstaltungen immer willkommen. Eltern und andere Personen können mit Einverständnis der unterrichtenden Lehrkräfte und mit Zustimmung der Schulleitung im Unterricht und bei besonderen schulischen Veranstaltungen mitwirken. Ihr Einsatz ist zeitlich begrenzt und soll die Lehrkraft unterstützen.

 

Elternvertretung: Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählen im ersten und dritten Schuljahr den Klassenelternbeirat und dessen Vertretung für die Dauer von 2 Jahren. Die Klassenelternbeiräte wählen den Schulelternbeirat.

 

Englisch: Der Englischunterricht erfolgt ab dem 3. Schuljahr. Die Auswahl der Lerninhalte knüpft an die Erfahrungs- und Erlebniswelt der Kinder an. Das Hörverstehen und Sprechen stehen hierbei im Vordergrund.

 

Entschuldigungen: Falls Ihr Kind nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, sollten Sie die Schule bis spätestens 8:00 Uhr informieren. Dies kann über eine/n Mitschüler/in oder aber per Telefon geschehen. Ist Ihr Kind wieder genesen, soll es die schriftliche Entschuldigung mitbringen.

 

E – Mail: Sie erreichen uns per Mail unter folgender Adresse: poststelle@g.odershausen.schulverwaltung.hessen.de

 

Erziehung: Elternhaus und Schule unterstützen sich gegenseitig in ihrem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dabei beachtet die Schule das im Grundgesetz niedergelegte Recht und die Pflicht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder.